Digitaler Nachlass

Digitales Erbrecht

Dienstag, 02. Februar 2010 17:00

von Rechtsanwalt Dr. Rutger von der Horst, Wirtschaftsmedienrechtler

Der Tod löst Probleme, der Tod schafft Probleme – ob analog oder digital. Denn Menschen verlassen diese Welt nicht nackt. In der Regel besteht das Vermögen auch mehr als bloß aus der Kleidung am Leib. Damit stellt sich die Frage, was mit diesem Vermögen geschieht. Eine rechtliche Regelung dieser Fragen enthält das Erbrecht. Es gilt die Gesamtrechtsnachfolge: Das Vermögen des Erblasser geht als Ganzes unmittelbar auf den (die) Erben über.

Allerdings besteht gerade in allen Internetrelevanten Bereichen rechtlich immer noch eine Menge Klärungsbedarf. Das betrifft etwa den Zugriff auf eMails, die Inhaberrechte an einer Domain als auch die Weiterführung der Web-Site eines Verstorbenen.

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Massensterben in Digitalien -
Rechtlicher Schutz und technische Verfügbarkeit digitaler Werte

Dienstag, 24. November 2009 15:00

von Rechtsanwalt Dr. Rutger von der Horst, Wirtschaftsmedienrechtler

Seit 1995 werden Inhaber einer eMail-Adresse oder gar eine Web-Site nicht mehr als „außerirdisch“ betrachtet. Mittlerweile wird nicht nur nach Telefon- und Fax-Nummer gefragt, wenn es um Kontaktdaten geht: Die URL der Firmen- oder der Privat-Web-Site und die Bekanntgabe von eMail-Accounts bzw. der Hinweis auf Community-Sites wird wie selbstverständlich erwartet.

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Der Tod, das Recht und alles Digitale danach -
Digitale Überbleibsel rechtlich gesehen

Samstag, 17. Oktober 2009 16:00

von Rechtsanwalt Dr. Rutger von der Horst, Wirtschaftsmedienrechtler

Unsterblichkeit ist heute leichter als zu Zeiten des französischen Schriftstellers und Philosophen Jean-Paul Sartre. Unsterblichkeit galt für ihn erreicht, wenn er es schaffte, dass 25 seiner Bücher in Regalen der Nationalbibliothek stehen. Heute geht das fixer: Kurz ein paar Zeilen getwittert, hier ein Account bei XING angelegt, dort ein Persönlichkeitsprofil in friendscout und noch ein paar Lokalisten über die Partywelt am Wochenende informiert, schon kann ich digital unsterblich werden.

Was aber, wenn mein Körper sich analog aus dieser Welt verabschiedet hat? Was geschieht mit dem digitalen Überbleibsel, kurz: Gibt es ein Leben nach dem Tod?

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Zum Autor

Dr. Rutger von der Horst   Rechtsanwalt Dr. Rutger von der Horst ist Wirtschaftsmedienrechtler in der deutsch-amerikanischen Kanzlei Fredricks & von der Horst, Köln, Münster, Los Angeles. Er berät Unternehmen der Kreativindustrie wie auch Einzelpersonen aus Kultur, Medien und Wirtschaft.

Sein Tätigkeitsfeld umfaßt Urheber/Medien, Marken/Design, Wettbewerb/Werbung, Web-Check/ E-Commerce, TV/Presse/Web-Reputation, Hinterlegung, Prof./Dr. (h.c.)Titel, US-/EU-Firmengründung sowie entsprechende Prozessvertretung.

Fredricks & von der Horst
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